Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Renate Künast | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Markus Kurth | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Enthalten | |
Sarah Lahrkamp | SPD | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dafür gestimmt | |
Ricarda Lang | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Ulrich Lange | CDU/CSU | 254 - Donau-Ries | Dagegen gestimmt | |
Andreas Larem | SPD | 186 - Darmstadt | Dafür gestimmt | |
Armin Laschet | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Ina Latendorf | DIE LINKE. | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Silke Launert | CDU/CSU | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Caren Lay | DIE LINKE. | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Lechte | FDP | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Jens Lehmann | CDU/CSU | 152 - Leipzig I | Dagegen gestimmt | |
Sven Lehmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Nicht beteiligt | |
Sylvia Lehmann | SPD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dafür gestimmt | |
Paul Lehrieder | CDU/CSU | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Leikert | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Kevin Leiser | SPD | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Steffi Lemke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 70 - Dessau - Wittenberg | Dafür gestimmt | |
Jürgen Lenders | FDP | 174 - Fulda | Nicht beteiligt | |
Ralph Lenkert | DIE LINKE. | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Dagegen gestimmt | |
Andreas Lenz | CDU/CSU | 213 - Erding - Ebersberg | Dagegen gestimmt | |
Christian Leye | DIE LINKE. | 116 - Duisburg II | Dagegen gestimmt | |
Luiza Licina-Bode | SPD | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Thorsten Lieb | FDP | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.