Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Lukas Köhler | FDP | 220 - München-West/Mitte | Dafür gestimmt | |
Enrico Komning | AfD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt | |
Jörn König | AfD | 41 - Stadt Hannover I | Nicht beteiligt | |
Anne König | CDU/CSU | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Carina Konrad | FDP | 200 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Nicht beteiligt | |
Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Chantal Kopf | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Carsten Körber | CDU/CSU | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Jan Korte | DIE LINKE. | 71 - Anhalt | Dagegen gestimmt | |
Simona Koß | SPD | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Steffen Kotré | AfD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dagegen gestimmt | |
Rainer Kraft | AfD | 253 - Augsburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Laura Kraft | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Philip Krämer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 187 - Odenwald | Dafür gestimmt | |
Anette Kramme | SPD | 237 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Dunja Kreiser | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dafür gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt | |
Günter Krings | CDU/CSU | 109 - Mönchengladbach | Dagegen gestimmt | |
Martin Kröber | SPD | 69 - Magdeburg | Dafür gestimmt | |
Michael Kruse | FDP | Dafür gestimmt | ||
Tilman Kuban | CDU/CSU | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Kubicki | FDP | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Konstantin Kuhle | FDP | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Christian Kühn | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Kevin Kühnert | SPD | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.