Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Klaus Mack | CDU/CSU | 280 - Calw | Dagegen gestimmt | |
Isabel Mackensen-Geis | SPD | 208 - Neustadt - Speyer | Dafür gestimmt | |
Yvonne Magwas | CDU/CSU | 166 - Vogtlandkreis | Dagegen gestimmt | |
Holger Mann | SPD | 152 - Leipzig I | Dafür gestimmt | |
Till Mansmann | FDP | 188 - Bergstraße | Dafür gestimmt | |
Kaweh Mansoori | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Zanda Martens | SPD | 106 - Düsseldorf I | Dafür gestimmt | |
Dorothee Martin | SPD | 21 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Parsa Marvi | SPD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Franziska Mascheck | SPD | 154 - Leipzig-Land | Dafür gestimmt | |
Katja Mast | SPD | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Andreas Mattfeldt | CDU/CSU | 34 - Osterholz - Verden | Dagegen gestimmt | |
Stephan Mayer | CDU/CSU | 212 - Altötting | Dagegen gestimmt | |
Zoe Mayer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Volker Mayer-Lay | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Andreas Mehltretter | SPD | 214 - Freising | Dafür gestimmt | |
Takis Mehmet Ali | SPD | 282 - Lörrach - Müllheim | Enthalten | |
Pascal Meiser | DIE LINKE. | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Michael Meister | CDU/CSU | 188 - Bergstraße | Dagegen gestimmt | |
Susanne Menge | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Friedrich Merz | CDU/CSU | 147 - Hochsauerlandkreis | Dagegen gestimmt | |
Robin Mesarosch | SPD | 295 - Zollernalb - Sigmaringen | Dafür gestimmt | |
Jan Metzler | CDU/CSU | 206 - Worms | Dagegen gestimmt | |
Christoph Meyer | FDP | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Corinna Miazga | AfD | 231 - Straubing | Nicht beteiligt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.