Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Franziska Kersten | SPD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dafür gestimmt | |
Katja Keul | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Stefan Keuter | AfD | 120 - Essen III | Nicht beteiligt | |
Misbah Khan | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 208 - Neustadt - Speyer | Dafür gestimmt | |
Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Nicht beteiligt | |
Michael Kießling | CDU/CSU | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dagegen gestimmt | |
Sven-Christian Kindler | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Cansel Kiziltepe | SPD | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Helmut Kleebank | SPD | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Ottilie Klein | CDU/CSU | 75 - Berlin-Mitte | Nicht beteiligt | |
Volkmar Klein | CDU/CSU | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dagegen gestimmt | |
Karsten Klein | FDP | 247 - Aschaffenburg | Dafür gestimmt | |
Maria Klein-Schmeink | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
Norbert Kleinwächter | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Kristian Klinck | SPD | 6 - Plön - Neumünster | Dafür gestimmt | |
Lars Klingbeil | SPD | 35 - Rotenburg I - Heidekreis | Dafür gestimmt | |
Julia Klöckner | CDU/CSU | 201 - Kreuznach | Dagegen gestimmt | |
Annika Klose | SPD | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Daniela Kluckert | FDP | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Tim Klüssendorf | SPD | 11 - Lübeck | Dafür gestimmt | |
Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dagegen gestimmt | |
Pascal Kober | FDP | 289 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Jens Koeppen | CDU/CSU | 57 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Bärbel Kofler | SPD | 225 - Traunstein | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.