Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Fabian Jacobi | AfD | 93 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Dieter Janecek | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 220 - München-West/Mitte | Dafür gestimmt | |
Steffen Janich | AfD | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dagegen gestimmt | |
Anne Janssen | CDU/CSU | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt | |
Thomas Jarzombek | CDU/CSU | 106 - Düsseldorf I | Dagegen gestimmt | |
Gyde Jensen | FDP | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt | |
Marc Jongen | AfD | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Andreas Jung | CDU/CSU | 287 - Konstanz | Dagegen gestimmt | |
Ingmar Jung | CDU/CSU | 179 - Wiesbaden | Dagegen gestimmt | |
Frank Junge | SPD | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Josip Juratovic | SPD | 267 - Heilbronn | Nicht beteiligt | |
Ann-Veruschka Jurisch | FDP | 287 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Oliver Kaczmarek | SPD | 144 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Lamya Kaddor | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 115 - Duisburg I | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Kaiser | SPD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Kirsten Kappert-Gonther | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt | |
Macit Karaahmetoğlu | SPD | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Anja Karliczek | CDU/CSU | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt | |
Carlos Kasper | SPD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Anna Kassautzki | SPD | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dafür gestimmt | |
Gabriele Katzmarek | SPD | 273 - Rastatt | Nicht beteiligt | |
Malte Kaufmann | AfD | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt | |
Michael Kaufmann | AfD | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Michael Kellner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 57 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Ronja Kemmer | CDU/CSU | 291 - Ulm | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.