Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Swantje Michaelsen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 41 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Kathrin Michel | SPD | 156 - Bautzen I | Dafür gestimmt | |
Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dagegen gestimmt | |
Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt | |
Matthias Mieves | SPD | 209 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt | |
Irene Mihalic | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Boris Mijatović | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Amira Mohamed Ali | DIE LINKE. | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Cornelia Möhring | DIE LINKE. | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Nicht beteiligt | |
Siemtje Möller | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Nicht beteiligt | |
Mike Moncsek | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Nicht beteiligt | |
Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Matthias Moosdorf | AfD | 165 - Zwickau | Nicht beteiligt | |
Max Mordhorst | FDP | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Maximilian Mörseburg | CDU/CSU | 259 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Nicht beteiligt | |
Michael Müller | SPD | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Nicht beteiligt | |
Claudia Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Nicht beteiligt | |
Detlef Müller | SPD | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Sascha Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Florian Müller | CDU/CSU | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.