Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Anja Liebert | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Esra Limbacher | SPD | 299 - Homburg | Dafür gestimmt | |
Helge Limburg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Lars Lindemann | FDP | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Helge Lindh | SPD | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Andrea Lindholz | CDU/CSU | 247 - Aschaffenburg | Dagegen gestimmt | |
Tobias Lindner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 211 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Christian Lindner | FDP | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Nicht beteiligt | |
Michael Link | FDP | 267 - Heilbronn | Nicht beteiligt | |
Carsten Linnemann | CDU/CSU | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dagegen gestimmt | |
Patricia Lips | CDU/CSU | 187 - Odenwald | Dagegen gestimmt | |
Denise Loop | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt | |
Bernhard Loos | CDU/CSU | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Gesine Lötzsch | DIE LINKE. | 86 - Berlin-Lichtenberg | Dagegen gestimmt | |
Rüdiger Lucassen | AfD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Max Lucks | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Jan-Marco Luczak | CDU/CSU | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Nicht beteiligt | |
Daniela Ludwig | CDU/CSU | 222 - Rosenheim | Dagegen gestimmt | |
Bettina Lugk | SPD | 150 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Anna Lührmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Oliver Luksic | FDP | 298 - St. Wendel | Nicht beteiligt | |
Kristine Lütke | FDP | 246 - Roth | Dafür gestimmt | |
Thomas Lutze | DIE LINKE. | Dagegen gestimmt | ||
Heiko Maas | SPD | 297 - Saarlouis | Nicht beteiligt | |
Tanja Machalet | SPD | 204 - Montabaur | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.