Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Detlef Müller | SPD | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Stefan Nacke | CDU/CSU | 129 - Münster | Dagegen gestimmt | |
Sara Nanni | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Rasha Nasr | SPD | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Zaklin Nastić | DIE LINKE. | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Nicht beteiligt | |
Edgar Naujok | AfD | 154 - Leipzig-Land | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Nestle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Ophelia Nick | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Brian Nickholz | SPD | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg – Schleswig | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Nicht beteiligt | |
Omid Nouripour | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Jörg Nürnberger | SPD | 239 - Hof | Dafür gestimmt | |
Lennard Oehl | SPD | 180 - Hanau | Dafür gestimmt | |
Wilfried Oellers | CDU/CSU | 89 - Heinsberg | Dagegen gestimmt | |
Moritz Oppelt | CDU/CSU | 277 - Rhein-Neckar | Dagegen gestimmt | |
Josephine Ortleb | SPD | 296 - Saarbrücken | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.