Zur Einbürgerungsvoraussetzung zählt, dass Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen müssen und keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen dürfen.
Mit der Annahme einer weiteren (nicht EU-)Staatsbürgerschaft wurde der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und damit auch seiner Folgen in Kauf genommen.
Wie Sie bestimmt mitbekommen haben, wurde die Staatsangehörigkeitsreform letzte Woche Freitag im Bundestag beraten. Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Ich halte dieses Vorhaben aber weiter für ein wichtiges politisches Ziel, denn Paare sollte nicht deshalb getrennt sein, weil es im Heimatland eines Partners zu wenig Sprachschulen gibt oder eine Person aus anderen Gründen den Sprachnachweis nicht erbringen kann - die deutsche Sprache kann auch noch nach der Einreise gelernt werden, oft sogar besser.
Sprechen Sie am besten mit einer Migrationsberatungsstelle vor Ort bei weiteren konkreten Fragen zu Ihrer Einbürgerung und der Ihres Sohnes.
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.