Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt auch die Beibehaltungsgenehmigung.
Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
Sie können bereits den Antrag auf die Erlangung der türkischen Staatsangehörigkeit stellen. Sie können diese aber erst annehmen, wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist. Sonst verlieren Sie automatisch Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Ich würde Sie bitten, die Frage zu konkretisieren, damit ich Ihnen korrekt antworten kann.
Ich setze mich dafür ein, dass es für alle Menschen, die sich in Deutschland ihr Leben aufbauen, einen schnellen Weg zur Niederlassungserlaubnis gibt. Deshalb halte ich es weiterhin für richtig, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich auf 3 Jahre abzusenken.
Manche Vorhaben müssen länger und intensiver besprochen werden, bevor sie zu einem Gesetz werden. Demokratische Prozesse bedürfen Zeit, um gute Lösungen für alle zu erzielen.