
Morgen, am 19. Januar, werden wir sie im Bundestag beschließen. Es ist geplant, dass sie drei Monate nach Beschluss durch den Bundesrat in Kraft tritt, das wird im Mai oder Juni 2024 sein.
©Max Neudert
Morgen, am 19. Januar, werden wir sie im Bundestag beschließen. Es ist geplant, dass sie drei Monate nach Beschluss durch den Bundesrat in Kraft tritt, das wird im Mai oder Juni 2024 sein.
Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden auch bereits laufende Antragsverfahren nach der neuen Rechtslage entschieden
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Ein Parteiverbotsverfahren ist eine Möglichkeit, ein weiteres Erstarken der AfD und ihres rassistischen Gedankenguts zu verhindern. Ich befürworte die Prüfung eines Verbotsverfahrens
Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.