Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 24.10.2023

Abschließend zu Ihrer Frage der Klage: selbstverständlich steht Ihnen auch der Rechtsweg offen. Dazu kann und darf ich Sie allerdings nicht beraten. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich bei einer spezialisierten Anwaltskanzler beraten zu lassen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.09.2023

Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.

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