
Dennoch: Ich sehe keinen Anlass, dass die Staatsangehörigkeitsreform verfassungswidrig sein sollte.
©Max Neudert
Dennoch: Ich sehe keinen Anlass, dass die Staatsangehörigkeitsreform verfassungswidrig sein sollte.
Wie überall fehlt auch in der kommunalen Verwaltung Personal, sodass Prozesse nicht so schnell laufen wie sie es sollten.
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.
Ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 19.01.2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet haben:
Die Informationen, welche Dokumente Sie benötigen, entnehmen Sie bitte der Internetseite Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.
Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.