Frage von Amro S. • 13.12.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.12.2023
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
Wie Sie sagen, zum 1. Januar 2024 werden die Prozesse in Berlin zentralisiert.
Wir sind noch wortwörtlich mitten in den Beratungen, um letzte Punkte zu klären.
In Bezug auf die Fristen wird es nach dem neuen Gesetz so sein, dass man - wenn alle Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt sind - nach 5 Jahren im Rahmen der Anspruchseinbürgerung den deutschen Pass bekommen kann.