Frage von Hashmatullah S. • 01.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.07.2024
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Grundsätzlich ist von einem Vertrauensschutz für Altfälle auszugehen
Die sicherste Variante wäre es, die AfD zu wählen, die nach der nächsten Bundestagswahl dieses Gesetz rückgängig machen kann
Das Antragsverfahren für die Chancenkarte ist im Iran aktuell noch nicht verfügbar, da die Botschaft aktuell noch die Eingliederung in das global genutzte digitale Antragssystem vornimmt.