Hakan Demir
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SPD
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Frage von Frau A. •

Einbürgerung

Sehr geehrter Herr Demir,
meine Frage ist, wenn das neues Einbürgerungsgesetz im Kraft tritt, muss man nachweisen, dass man in der letzten 24 Monate ungefähr 20 Monate gearbeitet hatte? Z.b zurzeit arbeite ich nicht und kann ich nicht nachweisen, dass ich der letzten 20 Monate gearbeitet habe,und habe keine Lohnabzüge, weil ich nicht arbeite. Oder das reicht, wenn man arbeitet und sein Lebensunterhalt sichert.?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau A.

danke für Ihre Nachricht.

Das Gesetz wird wahrscheinlich zu April 2024 in Kraft treten.

Zur Einbürgerungsvoraussetzung zählt, dass Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen müssen und keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen dürfen.

Wenn Sie nicht arbeiten und Sozialleistungen wie bspw. Bürgergeld empfangen, können Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Das ist jedoch ganz individuell zu klären.

Gerne würde ich Sie an die Migrationsberatung bei Ihnen vor Ort verweisen. Dort werden Sie kompetent beraten und alle weiteren Fragen können dort geklärt werden.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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