Hakan Demir
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Frage von Igli R. •

Staatsangehörigkeit

Hallo, ich habe von Standesamt mitbekommen, dass mein Sohn vor ein Monat geboren, keine Deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.
Ich wohne seit ende 2016 in Deutschland und habe eine Niederlassungserlaubnis. Noch nicht 8 Jahren aber knapp. Ich habe auch für mich und meine Tochter den antrag auf Einbürgerung vollständig gestellt aber dauert. Kann man warten bis der neue Gesetzt in kraft kommt und dann mein Sohn auch bekommen kann oder gibt es ausnahmsweise möglichkeiten das der schon jetzt bekommen könnte.

Danke

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Frage.

Stand jetzt müssten Sie sich erst einbürgern lassen (und Ihren alten Pass abgeben), dass Ihr Sohn durch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben könnte. Dazu müssen Sie acht Jahre in Deutschland gelebt haben.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird es auch möglich, dass in Deutschland geborene Kinder von Ausländern, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen, von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Auch werden die Voraufenthaltszeiten von acht auf fünf Jahre reduziert. Es ist geplant, dass die Reform zu April 2024 in Kraft tritt.

Ihr Sohn ist ja bereits geboren, deswegen ändert sich für Sie nichts, was den Erwerb der Staatsangehörigkeit angeht. Sowohl bei der derzeitigen als auch bei der neuen Regelung müssen Sie erst die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, dass Ihr Sohn durch Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Anders ist hingegen, dass Sie mit der neuen Regelung Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit behalten können, wenn Sie die deutsche erwerben.

Die genannten neuen Regelungen treten voraussichtlich zu April 2024 in Kraft. Sprechen Sie am besten mit einer Migrationsberatungsstelle vor Ort bei weiteren konkreten Fragen zu Ihrer Einbürgerung und der Ihres Sohnes.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

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