
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.
©Max Neudert
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.
Die Staatsangehörigkeitsreform sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder künftig automatisch den deutschen Pass erhalten, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Haben die Eltern lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis, so können die Kinder nicht ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Die Umsetzung des gesamten Einbürgerungsprozesses liegt in der Hand der zuständigen Länder und Kommunen.
Man muss wieder nach Deutschland ziehen und hier den Lebensmittelpunkt haben
Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage ist, sondern auch die Einbürgerungsverfahren in den Kommunen vor Ort beschleunigen sollte.