Hakan Demir
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SPD
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Frage von Pascal V. •

Warum keine Einbürgerungserleichterungen für ehemalige deutsche Staatsangehörige in der Staatsangehörigkeitsreform?

Ausgehend von Ihrer vorherigen Antwort:

Warum ist in der Staatsangehörigkeitsreform keine Einbürgerung auf Antrag für ehemalige deutsche Staatsangehörige oder eine besondere Regelung bzw. vereinfachte Einbürgerung für diese Personengruppe geplant?

Existieren wir nicht mehr?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr V.

danke für die Nachfrage.

Mit der Annahme einer weiteren (nicht EU-)Staatsbürgerschaft wurde der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und damit auch seiner Folgen in Kauf genommen. Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.

Eine Ausnahme gibt es in § 13 bisher aber schon: "Ein ehemaliger Deutscher und seine minderjährigen Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können auf Antrag eingebürgert werden, wenn ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und sie die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen." Somit ist eine Ermessenseinbürgerung aus dem Ausland bereits jetzt schon möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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