Frage von Denis K. • 08.07.2023
![Hakan Demir Hakan Demir](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/2021-07-28%2016.44.10.jpg?itok=K1KgeNWb)
Antwort von Hakan Demir SPD • 11.07.2023
Einen Ausschluss bestimmter Länder wird es nicht geben
©Max Neudert
Einen Ausschluss bestimmter Länder wird es nicht geben
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei laufender Entlassungsprozedur Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen
Einbürgerungszusagen sind in der Regel ein Jahr gültig.
Wenn Sie Ihre Einbürgerungszusage nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform erhalten, können Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten und profitieren von der doppelten Staatsangehörigkeit.
Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen oder Deutsche im Ausland die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Heimat annehmen - wir schaffen hierfür nun erstmal den rechtlichen Rahmen.
Sie können Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht abgeben und staatenlos sein