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Der Gesetzesentwurf zur Staatsangehörigkeitsreform kommt bald ins Kabinett. Wir beraten ihn dann nach der Sommerpause im Bundestag.
©Max Neudert
Der Gesetzesentwurf zur Staatsangehörigkeitsreform kommt bald ins Kabinett. Wir beraten ihn dann nach der Sommerpause im Bundestag.
Dies ist im Gesetz nicht explizit genannt, es macht aber aus meiner Sicht Sinn, dass eine Externenprüfung, wenn Sie Kompetenzen einer auf einem 2-jährigen Curriculum beruhenden Berufsgattung dokumentiert, auch herangezogen werden kann
Der Gesetzesentwurf zur Staatsangehörigkeitsreform wird wie meistens üblich von der Bundesregierung eingebracht. Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit schon die Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändebeteiligung ein.
Mit der Gesetzesreform werden mehrere Staatsangehörigkeiten für alle möglich gemacht und Einbürgerungsverfahren beschleunigt.
Die Schwelle zur Sicherung des Lebensunterhalts sollte geduldeten Auszubildenden nicht den Weg in einen Aufenthaltstitel versperren
Die Staatsangehörigkeitsreform bedarf keiner so langen Umsetzungszeit. Ich rechne fest damit - und das ist mir ein persönliches Anliegen, für das ich mich stark mache - dass die Reform sehr zeitnah nach Verabschiedung auch in Kraft tritt