Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, um abzuklären, für wie lange Ihre Zusicherung ausgestellt wurde und wie Sie nach der Gesetzesänderung verfahren, um auf Basis der Zusicherung ohne Niederlegung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde zu erhalten.
Mir ist aber bewusst, dass es immer wieder Unklarheit darüber gibt, ob Studienzeiten vollständig angerechnet werden können und ich werde mich im Rahmen der aktuellen Reform dafür einsetzen, dass noch einmal eine Klarstellung über die vollständige Anrechnung erfolgt.
Über Ihren konkreten Fall entscheidet dann die Einbürgerungsbehörde vor Ort, die sie auch in einem Erstgespräch beraten können.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, um abzuklären, für wie lange Ihre Zusicherung ausgestellt wurde und wie Sie nach der Gesetzesänderung verfahren, um auf Basis der Zusicherung ohne Niederlegung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde zu erhalten.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Mir ist aber bewusst, dass es immer wieder Unklarheit darüber gibt, ob Studienzeiten vollständig angerechnet werden können und ich werde mich im Rahmen der aktuellen Reform dafür einsetzen, dass noch einmal eine Klarstellung über die vollständige Anrechnung erfolgt.