
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
©Max Neudert
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Das Bundeskabinett hat Ende August die Staatsangehörigkeitsreform beschlossen.
Es ist weiterhin vorgesehen (§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz), dass Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen eingebürgert werden können, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.
Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt
Möchten Sie neben der belarussischen eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten, so müssen Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland erfragen, ob es beispielsweise etwas wie eine Beibehaltungsgenehmigung gibt.