Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 01.08.2023

Diese Möglichkeit ist – wie Sie ebenfalls zu Recht anmerken – auch für andere Gruppen relevant, z.B. für bereits eingewanderte Fachkräfte oder für Deutsche mit ausländischen Eltern. Für diese Gruppen bleibt aber erst einmal die aktuelle Rechtslage ausschlaggebend, nach der eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegen muss, um den Elternnachzug zu ermöglichen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.07.2023

Die Neuregelung des automatischen Erwerbs bezieht sich nur auf Kinder, bei denen die Eltern bei der Geburt die entsprechende Voraufenthaltszeit (also bisher 8, bald 5 Jahre) erfüllt hatten

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