Hallo, Haben auch Rentner ohne deutschen Schulabschluss einen Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft ohne einen Einbürgerungstest?
Sehr geehrte Frau C.,
danke für Ihre Frage.
Voraussetzungen für die Einbürgerung sind u.a. die Sicherung des Lebensunterhaltes, der rechtmäßige und gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland, Deutschkenntnisse und das Bestehen eines Einbürgerungstests. Wenn Sie mit Ihrer Rente Ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bewältigen, so steht Ihrer Einbürgerung nichts im Wege.
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht werden wir auch die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration für unser Land würdigen. Deshalb sehen wir für sie deutliche Erleichterungen bei der Einbürgerung vor. Sie haben in der Vergangenheit keine oder nur wenig Integrationsangebote erhalten. Deshalb werden wir für sie bei der Einbürgerung Erleichterungen beim Sprachnachweis schaffen (es genügt, sich mündlich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache verständigen zu können) und auf den Einbürgerungstest verzichten. Gleiches gilt für die bis 1990 in die ehemalige DDR eingereisten sogenannten Vertragsarbeitnehmer.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir