Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

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Antwort von Axel Schäfer
SPD
• 13.06.2007

(...) Die finanziellen Mittel, die ein ostdeutsches Bundesland durch den Länderfinanzausgleich erhält, werden dort durch die Landesregierung nach den dortigen kommunalen Bedürftigkeits- und Investitionskriterien an die Städte und Kommunen in deren kommunalem Finanzausgleich weiterverteilt. Insofern muss eine verschuldete westdeutsche Stadt keineswegs an bereits sanierte ostdeutsche Städte eine direkte finanzielle Hilfe entrichten. (...)

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