
(...) Für mich (und ebenso offensichtlich auch für das BVerfG) ist dabei klar, dass die Ehe (und insbesondere lange Ehen) einem besonderen Schutz unterliegen. Insofern ist die neue Rangfolge auch nur folgrichtig: Erst kommen minderjährige Kinder, danach kommen die betreuenden Elternteile, die einmal mit dem Unterhaltsschuldner verheiratet waren und schließlich im dritten Rang die unverheirateten. (...)

(...) Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, Vereinfachungen für den Wassertourismus und den Wassersport zu erreichen und Regeln daraufhin zu überprüfen, ob sie noch aktuell sind. Der eingebrachte Antrag „Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken“ beinhaltet folglich Vorschläge, die dieser Zielsetzung entsprechen, also den Bereich Wassersport zu fördern und nicht zu überregulieren. (...)

(...) Nach allem, was in diesem Zusammenhang bisher bekannt geworden ist, bedarf die Thematik dringend der weiteren historischen Aufarbeitung. Die Träger und ehemaligen Träger der Heime fordern wir auf, ihren Beitrag zur Aufklärung zu leisten, die Verantwortung für geschehenes Unrecht zu übernehmen und die Opfer von Entwürdigung und Misshandlung angemessen zu rehabilitieren. (...)

(...) meine generelle Einstellung zur Frage nach einer Änderung der Diätenregelung dürfte aus meiner Antwort auf die diesbezügliche Frage von Herrn Kauth hervorgehen. Da zu diesem Thema zurzeit unzählige Vorschläge diskutiert werden, beziehe ich erst dann wieder Stellung, wenn ein konkreter Gesetzesentwurf auf dem Tisch liegt. (...)

(...) Entgegen einer verbreitete Auffassung war ich an den Gerichtsverfahren gegen Frau Mohnhaupt und Herrn Klar, die gegen diese wegen der Anschläge des Jahres 1977 geführt wurden, nicht beteiligt. Ich bin aus der Verteidigung in dem Prozeß in Stuttgart-Stammheim im April 1975 ausgeschieden. (...)

(...) Insofern konnte der Bundesgerichtshof bei Anwendung des Gesetzes zu keiner anderen Entscheidung kommen, da er an den eindeutigen Willen des Gesetzgebers gebunden war. Die damalige Mehrheit im Deutschen Bundestag wollte, dass § 129a Absatz 5 nur das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung erfasst. Hingegen sollten alle Handlungen, die sich in einem Werben für die Ideologie und die Ziele einer terroristischen Vereinigung erschöpfen, nicht mehr strafbar sein. (...)