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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Martin B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Martin B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bätzing

Wie sieht es denn jetzt in zukunft mit der Hanf/Cannabis Legalisierung aus? Dass es exzessiven, schädlichen Konsum von Cannabis gibt, will ich nicht bestreiten. Es kann nicht sein das Deutschland in diese Richtung keinen schritt nach vorne kommt. Die Abgabe von Cannabis muss begrenzt legalisiert werden. (siehe Niederlande)

Die Strafe für den Gebrauch einer leichten Droge sollte nicht schädlicher sein als Droge selbst. Wo das der Fall ist, muss es geändert werden. Nirgendwo ist dies eindeutiger als bei Haschisch und Marihuana (Cannabis).

Die Nachfrage nach Cannabis wächst gewaltig und unaufhaltsam. Warum also nicht durch Staatlich kontrollierte abgabe Steuern verdienen und neue Arbeitsplätze schaffen?

Der Schwarzmarkt muss endlich abgeschafft werden, und die unkontrollierte weitergabe muss eingedämmt werden.Der Verkauf von Cannabis darf nur in entsprechenden Fachgeschäften erfolgen. Die dortigen Verkäufer müssen eine entsprechende Zulassung bekommen und die Käufer über die Auswirkungen des Konsums aufklären. Dabei sind die Bestimmungen des Jugendschutzes natürlich einzuhalten. Nur so kann verhindert werden, dass bereits in sehr jungem Alter mit dem Konsum begonnen wird.

Wir haben in der Vergangenheit beobachten können, dass das Totalverbot den Anstieg des Konsums nicht gebremst hat. Es führt vor allem nicht dazu, dass offen über die Konsumerfahrungen von Jugendlichen und Erwachsenen geredet wird. Die Tabuisierung des Themas bewirkt eher, dass die Aufklärung über Cannabis den Altersgenossen auf dem Schulhof überlassen wird. Hier müssen wir alle gemeinsam ansetzen und für noch mehr qualifizierte Aufklärung bei den Jugendlichen sorgen. Die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten keine präventive Wirkung. Um dem Konsum von weichen Drogen - und damit meine ich alle(!!!) vorzubeugen,müssen wir andere Wege als die Bedrohung mit Strafe gehen.

Mit Freundlichen Grüssen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,

eine Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeits­bescheinigung" ausgestellt. Vielmehr wird zunehmend auf eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch nichtmedizinischen Cannabiskonsum hingewiesen, die zwar normalerweise gering, bei chronischem Dauerkonsum aber mit größeren Risiken, bis zur psychischen Abhängigkeit, verbunden sind. Bei den ambulanten Drogenberatungsstellen nimmt der Anteil von Klienten zu, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen. Im Übrigen wird Cannabis häufig zusammen mit anderen Suchtmitteln (wie z.B. Ecstasy und Alkohol) konsumiert. Es besteht derzeit keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine berauschende Substanz zu geben. Dies wird auch von der internationalen Gemeinschaft so gesehen, die an dem obligatorischen Cannabisverbot, wie es im Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen, das die Bundesrepublik Deutschland (ebenso wie 166 weitere Staaten) ratifiziert hat, festhalten will. Danach sind die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Deshalb ist auch in Deutschland der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar. Deutschland ist zur Umsetzung und Einhaltung der Internationalen Suchtstoffübereinkommen verpflichtet. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Niederlande, in denen der Cannabiserwerb für den Eigenkonsum ebenfalls gesetzlich nicht erlaubt ist, sondern lediglich in sehr engen Grenzen geduldet wird. Gerade der liberale Ansatz der Niederlande stößt EU-weit und auch innerhalb der internationalen Gemeinschaft mehr und mehr auf Kritik.

Bei der gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Cannabis geht es letztlich darum, einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz für den Einzelnen und die Allgemeinheit einerseits und den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit durch das Cannbisverbot andererseits zu finden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 ausdrücklich anerkannt und u.a. aus diesem Grund die Rechtmäßigkeit der Cannabisverbote festgestellt. Mit seinen Beschlüssen vom 29.06.2004 (Az: BVerfG, 2 BvL 8/02) und 30.06.2005 (Az: BVerfG, 2 BvR 1772/02) hat das Bundesverfassungsgericht seine früheren Beschlüsse zur Strafbarkeit bestätigt und damit die Position der Bundesregierung ausdrücklich bekräftigt. Nach dem einstimmigen Gerichtsbeschluss liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse vor, die die frühere Einschätzung zur Gefährlichkeit von Cannabis-Produkten erschüttern würde.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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