
(...) Dazu gehört es auch, an der Stellensuche eigenständig mitzuwirken. Die Vermittler in den Arbeitsagenturen schließen dazu schriftliche Vereinbarungen mit den Leistungsempfängern ab, in denen die beiderseitigen Rechte und Pflichten festgelegt sind. Da jeder Fall anders ist, werden diese Vereinbarungen individuell ausgestaltet werden und sollen so eine zielgerichtete Förderung ermöglichen, die den jeweiligen Integrationschancen am Arbeitsmarkt Rechnung trägt. (...)