Frage an Olaf Scholz von Dieter K. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Scholz
Hat die fogende Aussage seine Richtigkeit ?
In Rente mit 62 können sehr viele gesetzlich Versicherte. Dabei gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzung: Zum einen muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt worden sein - also die Zeit, die für die gesetzliche Rentenversicherung anrechenbar ist (in denen Sie z.B. angestellt waren, studiert haben oder Arbeitslosengeld erhalten haben). Zum anderen trifft die Regelung nur für nach dem 31. Dezember 1947 Geborene zu.
Rente mit 62 für Jahrgänge nach 1947
Die Rente mit 62 fällt dabei niedriger aus als die volle Rente, es werden die bei der gesetzlichen Rentenversicherung für einen früheren Renteneintritt üblichen Abschläge berechnet: Die Rente wird um 0,3% für jeden Monat gemindert, den Sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Gehen Sie beispielsweise mit 62 Jahren und drei Monaten in Rente, vermindert sich Ihr Rentenanspruch um 9,9%.
Mit der Bitte um baldige Antwort
Mit frendlichem Gruß
D. Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch das Altersgrenzenanhebungsgesetz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 2007 haben sich die Vorgaben zum Renteneintrittsalter in vielfacher Hinsicht geändert. Ein Renteneintritt mit 62 Jahren für langjährig Versicherte ist nicht mehr möglich.
Für Details zur geltenden Gesetzgebung möchte ich Sie auf die Broschüre "Ratgeber zur Rente" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Jahr 2008 hinweisen. Sie können diese Broschüre kostenfrei bestellen oder auf der Internetseite des BMAS als PDF-Dokument erhalten unter:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/9956/ratgeber__zur__rente.html .
Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.
Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz