
(...) Eindeutig geregelt ist, dass minderjährige, hilfebedürftige Kinder einen Anspruch auf Sozialgeld haben, wenn sie mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dieser Anspruch umfasst neben einer Regelleistung auch Wohnkosten und besteht für jeden Kalendertag, mithin auch für die Besuchstage, an denen sich ein Kind bei dem zum Umgang berechtigten Elternteil aufhält (zeitweise Bedarfsgemeinschaft). (...)