
(...) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird den entsprechenden Passus aus der Dienstanweisung streichen. Observationen von Leistungsempfängern waren auch bislang keine gängige Praxis und sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Allerdings: Die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch ist und bleibt gesetzlicher Auftrag der BA. (...)