
(...) Man gehe davon aus, dass es sich bei den bisher bekannt gewordenen Fällen um Einzelfälle handele, die besonders öffentlichkeitswirksam waren. Entsprechende Erkundigungen hätten ergeben, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Insolvenzverwalter derartige Anfechtungen generell nicht durchführten. Auch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass die Anzahl der Rückforderungen gezahlten Arbeitsentgelts durch Insolvenzverwalter bundesweit signifikant zugenommen hat. (...)