
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der Ihnen mein Kollege Hans-Ulrich Klose bereits geantwortet hat. Grundsätzlich gilt bei Bedarfsgemeinschaften, dass zunächst auch das Vermögen und Einkommen des Partners zu berücksichtigen ist, um den Lebensunterhalt zu sichern. Für Hilfebedürftige gibt es zusätzliche Leistungen, die Ihnen mein Kollege bereits erläutert hat. (...)