Über Billigungsverfahren des neues Staatsangehörigkeitsgesetz.
Sehr geehrter Herr Demir,
Sie haben geschrieben: "auch ein sogenanntes Einspruchsgesetz wie in diesem Fall - noch einmal zur Beratung in den Bundesrat."
Was versteht man unter Beratung? Hat das Auswirkungen an der Umsetzung? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Đào Quang Vinh
Sehr geehrter Herr V.,
danke für Ihre Frage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.
Hier finden Sie eine gute Übersicht dazu wie Gesetze in Deutschland gemacht werden: https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir