Anfrage zur Organisation des Einbürgerungsverfahrens im Kontext des neuen Gesetzes - Ich würde gerne erfahren, wie die aktuelle Organisation des Verfahrens vor dem Hintergrund des neuen Einbürgerungsgesetzes aussieht.
Sehr geehrter Herr Demir,
ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. Ich würde gerne erfahren, wie die aktuelle Organisation des Verfahrens vor dem Hintergrund des neuen Einbürgerungsgesetzes aussieht. Gibt es Maßnahmen, um mögliche Überlastungen der Behörden zu bewältigen?
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Noel.K
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Nachricht.
Einbürgerungsprozesse dauern oft mehrere Monate, dies ist besonders in Großstädten der Fall, in denen sich viele Menschen einbürgern lassen möchten. Wie überall fehlt auch in der kommunalen Verwaltung Personal, sodass Prozesse nicht so schnell laufen wie sie es sollten.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt auch bürokratische Arbeit, wie bspw. die Prüfung und Entlassung aus einer weiteren Staatsangehörigkeit. Diese und weitere Schritte (vor allem in der Digitalisierung) entlasten die Einbürgerungsbehörden vor Ort.
In Berlin wurde die Einbürgerung zum 1. Januar 2024 zentralisiert. Das ist gut, denn es wird auch mehr Personal geben, welches dann für Einbürgerungen zuständig ist. Ich gehe davon aus, dass damit die Prozesse schneller und effizienter werden.
Für die Einwanderungsbehörden sind die Kommunen zuständig. Mit der Staatsangehörigkeitsreform sowie weiteren Maßnahmen sind die Länder und Kommunen auch angehalten, ihre Behörden personell und finanziell ausreichend auszustatten, Prozesse zu digitalisieren und zu beschleunigen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir