Von deutscher Seite wird es in Zukunft keine Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr geben.
Zu Ihrem konkreten Fall: wenn während der Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung das neue Gesetz in Kraft tritt, sind Sie ja nicht mehr verpflichtet, Ihre Staatsbürgerschaft auch tatsächlich niederzulegen.
In diesen Fällen kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, sofern der Ausländer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann und die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C 1 GER erfüllt.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Reform im Januar kommt. Es geht aktuell nur noch darum, letzte Details gründlich auszuarbeiten.
Das Ziel ist auf jeden Fall, im Januar direkt weiterzumachen mit den Verhandlungen.
Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, auf deren Basis dann die 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags stattfindet, kann mit einfacher Mehrheit gefasst werden.