Was passiert wenn das Gesetz zum Staatsangehoerigkeitsrecht als verfassungswidrig eingestuft wird?
Als im Ausland lebender Deutsche möchte ich die zusaetliche Staatsangehörigkeit annehmen. Was würde mit meiner deutschen Staatsangehörigkeit passieren, wenn das Gesetz als Verfassungswidrig eingestuft würde? Verliere ich damit automatisch die Deutsche Staatsangehoerigkeit? Sollte mit dem beantragen der weiteren Staatsbürgerschaft gewartet werden, bis bestimmte Fristen abgelaufen sind?
Sehr geehrter Herr W.,
danke für Ihre Frage.
Dennoch: Ich sehe keinen Anlass, dass die Staatsangehörigkeitsreform verfassungswidrig sein sollte.
Es gilt aber immer: Wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit beantragen, so haben Sie immer eine bestimmte Frist, bis wann Sie diese annehmen können. Tun Sie dies nicht, behalten Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir