Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.05.2023

Sobald der Gesetzesentwurf in der Bundesregierung geeint ist und zur Kommentierung an die Bundesländer und interessierte Verbände und Organisationen gegeben wird, wird er auch unter diesem Link veröffentlicht:

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.05.2023

Zunächst gilt, dass Sie aktuell in Deutschland leben müssen, um sich einbürgern lassen zu können. Eine Einbürgerung aus dem Ausland auf Basis von 5 Jahren Aufenthalt zwischen 2005-2010 wird also nicht möglich sein. Was jedoch möglich ist, ist eine verkürzte Voraufenthaltszeit bei Aufenthalten in der Vergangenheit [...]

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.05.2023

Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Herkunftsland keine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt (z.B. in Japan), ist keine Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich - wie beispielsweise der derzeitige Stand in Deutschland. Generell wird Mehrfachstaatsangehörigkeit in Deutschland aber möglich gemacht, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

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