Sobald der Gesetzesentwurf in der Bundesregierung geeint ist und zur Kommentierung an die Bundesländer und interessierte Verbände und Organisationen gegeben wird, wird er auch unter diesem Link veröffentlicht:
Zunächst gilt, dass Sie aktuell in Deutschland leben müssen, um sich einbürgern lassen zu können. Eine Einbürgerung aus dem Ausland auf Basis von 5 Jahren Aufenthalt zwischen 2005-2010 wird also nicht möglich sein. Was jedoch möglich ist, ist eine verkürzte Voraufenthaltszeit bei Aufenthalten in der Vergangenheit [...]
Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Herkunftsland keine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt (z.B. in Japan), ist keine Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich - wie beispielsweise der derzeitige Stand in Deutschland. Generell wird Mehrfachstaatsangehörigkeit in Deutschland aber möglich gemacht, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht.