Hakan Demir
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SPD
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Frage von Lena R. •

Sehr geehrter Herr Demir, warum müssen bereits nachgewiesene Fähigkeiten bei jeder Angelegenheit erneut nachgewiesen werden?

Ich habe sowohl für die Heirat, als auch für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung jedes Mal das Sprachdiplom vorlegen müssen, es ist also nachgewiesen, dass ich entsprechend Deutsch kann. Nun muss man wieder die gleiche Prozedur beim Einbürgerungsantrag durchmachen. Warum bleibt dieser bürokratischer Schritt den Antragstellern mit bereits nachgewiesen Sprachkenntnissen nicht erspart ?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Ihnen geschilderten Angelegenheiten betreffen verschiedene Behörden. Ich nehme daher an, dass beispielsweise Ihr Standesamt – allein schon aus Datenschutzgründen – keine Informationen zu Ihrem Sprachniveau an die Einbürgerungsbehörde weitergeben hat und die Einbürgerungsbehörde sich dementsprechend eigenständig von Ihren Sprachkenntnissen überzeugen muss.

Ich stimme Ihnen aber zu, dass wir in Deutschland noch besser werden können, was (datenschutzkonforme) digitale Schnittstellen zwischen Behörden angeht.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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