Hakan Demir
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SPD
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Frage von Adam M. •

Was genau meinen Sie mit "bis Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umzusetzen"? Werden die Einbürgerungen nach neuem Recht dann möglich, oder braucht man die weiteren Vorschriften, etc.?

Sehr geehrter Herr Demir,

beim letzten Staatsangehörigkeitsreform wurde das Gesetz im Juli 1999 verabschiedet, die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht kam aber erst am 13. Dezember 2000. Also die ersten Einbürgerungen nach neuem Recht waren erst nach 17 Monaten (!) möglich.

Sie haben zuletzt mehrmals geschrieben, Sie versuchen "bis Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umzusetzen". Was genau meinen Sie damit? Werden die Einbürgerungen nach dem neuen Recht um diese Zeit möglich? Oder werden zusätzlich die weiteren Vorschriften/Kommentare/Protokolle etc. nötig, bzw. dauert es noch extra mehr als ein Jahr wie im 1999, bis Leute tatsächlich nach dem neuen Recht eingebürgert werden?

VG

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Anfrage.

Ein genaues Datum kann ich wie bereits geschrieben nicht nennen. Dazu ist es zu früh, wir müssen erst mit den parlamentarischen Beratungen beginnen, die im September starten.

Ich hoffe, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu Ende 2023 umgesetzt wird, also die Änderungen (wie Mehrfachstaatsangehörigkeit und erleichterte Zugangsvoraussetzungen) in Kraft treten können. Das ist auch mir ein sehr wichtiges Anliegen, für das ich mich im parlamentarischen Verfahren einsetze.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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