Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
Frage von Abdullatif R. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Frage von Fred C. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen
Frage von Fred C. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde
Frage von Simone K. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten
Frage von Selinay K. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
Frage von Ahmed T. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Damit können Sie auch Ihre alte Staatsbürgerschaft wiedererlangen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren