Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.04.2023

Ich bin froh, dass wir mit der Staatsangehörigkeitsreform endlich auch die sogenannte "Optionspflicht" beenden, die in den letzten Jahren viele junge Menschen benachteiligt hat. Eine Kostenerstattung oder Zuschüsse zur (Wieder-)Erlangung einer anderen Staatsangehörigkeit sind jedoch nicht möglich.

Frage von Samuel D. • 04.04.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 04.04.2023

Eine Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der gewöhnliche Aufenthalt seit acht bzw. sechs (neu dann fünf bzw. drei ) Jahren. Das heißt, der dauerhafte Lebensmittelpunkt in dieser Zeit ununterbrochen in Deutschland liegen.

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