
Wenn Sie Ihre Einbürgerungszusage nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform erhalten, können Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten und profitieren von der doppelten Staatsangehörigkeit.
©Max Neudert
Wenn Sie Ihre Einbürgerungszusage nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform erhalten, können Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten und profitieren von der doppelten Staatsangehörigkeit.
Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen oder Deutsche im Ausland die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Heimat annehmen - wir schaffen hierfür nun erstmal den rechtlichen Rahmen.
Sie können Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht abgeben und staatenlos sein
Die Länder- und Verbändebeteiligung ist bereits beendet und das Bundesinnenministerium arbeitet die Stellungnahmen ein
Sie können - wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen - wieder die türkische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die deutsche zu verlieren
Es wird weiterhin einige Aufenthaltstitel geben, aus denen heraus eine Einbürgerung nicht möglich ist - dazu gehört auch der § 104c Aufenthaltsgesetz