Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ledia N. •

Kann jemand eine Chancenkarte beantragen, auch wenn er keinen Hochschulabschluss oder keine Berurfausbildung abgeschlossen hat, aber die notwendigen 6 Punkte für die Ausstellung der Chancenkarte erreicht hat, durch sehr gute Deutsch- und Englischkenntnis

Sehr geehrter Herr Demir,

Erstens, möchte ich Ihnen und Ihre Kollegen danken und Ihnen gleichzeitig zur Verabschiedung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gratulieren.

Ich habe den Gesetzesentwurf gelesen, und nach dem §20a Absatz (3) heißt es, dass die Chancekarte einem Ausländer erteilt werden kann, wenn er eine Fachkraft ist oder er nach Maßgabe der Tabelle in der Anlage zu diesem Gesetz eine ausreichende Punktzahl für die Erfüllung von Merkmalen nach § 20b Absatz 1 erhalten hat.

Meine Frage ist: Kann jemand eine Chancenkarte beantragen, auch wenn er keinen Hochschulabschluss oder keine Berurfausbildung abgeschlossen hat, aber die notwendigen 6 Punkte für die Ausstellung der Chancenkarte erreicht hat, durch sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, Alter und andere Kriterien.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Zeit und Arbeit, und freue mich auf eine Antwort.

Mit freundlich Grüßen

Ledia N.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Unterstützung für die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.

Der bisherige Fokus auf Menschen, die einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten deutschen Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, war aus meiner Sicht zu eng gesetzt und zu bürokratisch. Denn auch Menschen mit ausländischer Qualifikation werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesucht und sollten die Chance haben, eine Zeit lang oder dauerhaft als Arbeitskraft in Deutschland zu leben.

Diesen Kurs haben wir mit der Ampel-Koalition konsequent verfolgt und haben mit der Anerkennungspartnerschaft und der Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung neue Möglichkeiten geschaffen, mit Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen. Zur selbstfinanzierten Arbeitsplatzsuche gibt es zudem die von Ihnen angesprochene Chancenkarte. Ich bin froh, dass ich als Berichterstatter für die SPD-Fraktion diese wichtige Reform mit vorantreiben konnte.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: Die Chancenkarte ist so aufgebaut, dass es verpflichtende Kriterien und flexible Kriterien gibt. Die verpflichtenden Kriterien muss man erfüllen, um überhaupt zur Punktevergabe zugelassen zu werden. Dazu gehört neben einem Mindestmaß an Deutsch- oder Englisch-Kenntnissen auch der Nachweis eines ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses. Die berufliche Qualifikation muss im Herkunftsland staatlich anerkannt sein und auf einer mindestens 2-jährigen Ausbildung beruhen. Eine Teilnahme am Verfahren der Chancenkarte ohne Hochschulabschluss oder Berufsausbildung ist also nicht möglich.

Allerdings gibt es auch für Menschen ohne formale Qualifikationen Chancen, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch noch erweitert wurden. Wie bisher können Sie zur Aufnahme einer Ausbildung oder zur Ausbildungssuche nach Deutschland kommen. Für die Ausbildungsplatzsuche haben wir im neuen Gesetz die Sprachvoraussetzungen auf B1 angepasst, was auch die Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung ist. Außerdem wird mit der Reform der Beschäftigungsverordnung, die gerade noch im Bundesrat beraten wird, die sogenannte „kontingentierte Beschäftigung“ eingeführt. Damit können Sie bis zu acht Monate im Jahr in Deutschland bei einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Einen dauerhaften Arbeitsplatz ohne Qualifikationsprüfung annehmen können Sie weiterhin nur, wenn Sie aus der EU, vom Westbalkan sowie aus einem der in §26 (1) der Beschäftigungsverordnung aufgeführten Länder kommen.

Ich hoffe, dass ich die neuen Regelungen damit etwas einordnen konnte. Und wenn Sie sich persönlich für eine berufliche Zukunft in Deutschland interessieren, kann ich Ihnen abschließend noch die Website https://www.make-it-in-germany.com/de/ mit all ihren Informations- und Beratungsangeboten empfehlen.

Ihnen alles Gute und mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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