Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nina B. •

Welche Sicherheit haben junge Leute, die im Ausland anfangen, Deutsch zu lernen, dass sie hier weiter Deutsch zu lernen dürfen? Visum zum Zweck des Spracherwerbs kann ohne Begründung abgelehnt werden

Sehr geehrter Herr Demir! Das Visum zum Zweck des Spracherwerbs kann erteilt werden, muss aber nicht. Außerdem dient es eigentlich dem Kulturaustausch. Die Person muss einen Job im Heimatland nachweisen, um nachzuweisen, dass sie wieder ausreisen wird. Es ist entmutigend, im Ausland anzufangen, Deutsch zu lernen, wenn man nicht weiß, ob es sich lohnt, dafür Zeit zu investieren. Was wird getan, damit die Menschen wissen, dass Deutsch-Lernen ihnen eine Zukunft bietet, außer sie Scheitern an Prüfungen? Dass also nicht deutsche Behördenwillkür der Grund sein kann, wieso der Weg nach Deutschland scheitert? Dass also, wer eine oder zwei Deutschprüfungen bestanden hat, auch mit Sicherheit mit einem Visum zum Zweck des Spracherwerbs einreisen darf, um hier weiter Deutsch zu lernen? Sofern denn der Lebensunterhalt gesichert ist? Wird es künftig ein Visum geben, was Besuch von Deutschkursen plus Halbtagsarbeit erlaubt? Mit freundlichem Gruß, Nina B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich stimme Ihnen zu, dass es für das Erlernen der deutschen Sprache vorteilhaft ist, eine Zeit in Deutschland zu verbringen und nicht nur im Heimatland, sondern auch hier einen Sprachkurs zu belegen oder ein Semester oder mehr an einer deutschen Universität zu studieren. Sie haben Recht, dass anders als bei einer Studienplatzzusage die Aufnahme in einen Sprachkurs kein Anspruch auf Visumserteilung folgt. Die Rückkehrbereitschaft muss grundsätzlich weiter gewährleistet sein. Allerdings muss dafür kein Arbeitsplatz im Herkunftsland nachgewiesen werden. Die deutschen Visastellen entscheiden auf Basis der gesamten Situation der antragstellenden Person.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Nebenerwerbsmöglichkeiten auch bei Sprachkursen ausgeweitet werden sollten, um für mehr Menschen einen Sprachaufenthalt finanzierbar zu machen. Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag am 23.06.2023 eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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