
Ich hoffe, dass wir Ende 2023 die Staatsangehörigkeitsreform mit der Herabsenkung der Voraufenthaltszeiten und Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit umsetzen werden.
©Max Neudert
Ich hoffe, dass wir Ende 2023 die Staatsangehörigkeitsreform mit der Herabsenkung der Voraufenthaltszeiten und Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit umsetzen werden.
Eine beschleunigte Einbürgerung nach derzeit sechs und neu drei Jahren kann nur erfolgen, wenn ein Sprachniveau von C1 sowie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden können
Erlaubt das Heimatland keine doppelte Staatsangehörigkeit - wie es ja auch derzeit hier in Deutschland für nicht-EU-Länder gilt - so kann zwar die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen werden, die alte Staatsangehörigkeit muss aber abgegeben werden
Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land Sie kommen, die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle ermöglicht.
Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch