Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 17.03.2023

Die Staatsangehörigkeitsreform sollte zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten würden, bereits umgesetzt sein, sodass Sie davon profitieren und zwei Pässe haben können

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 01.03.2023

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bisher bereits möglich: Für Bürger:innen der EU, der Schweiz, sowie Staatsangehörige, deren Herkunftsländer keine Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft vornehmen (wie bspw. der Iran).

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 23.03.2023

Wie bereits im aktuellen Staatsangehörigkeitsrecht soll es auch nach der Reform möglich sein, die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung durch sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ zu verkürzen.

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