
Wenden Sie sich gerne an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene in Ihrer Kommune. Dort werden weitere Fragen zu Ihrem konkreten Fall beantwortet.
©Max Neudert
Wenden Sie sich gerne an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene in Ihrer Kommune. Dort werden weitere Fragen zu Ihrem konkreten Fall beantwortet.
Eine Beschäftigung im Transitland ist keine Voraussetzung für die Voraussetzung eines Visums zur Einreise nach Deutschland, um beispielsweise ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen oder mit Arbeitsplatzzusage als akademische Fachkraft nach Deutschland zu kommen.
Ich stehe auch mit der Organisation statefree im engen Kontakt, die solche Fälle weiter verfolgt. Gerne können Sie sich auch dort melden.
Ein Generationenschnitt wie von der FDP anfangs gefordert, ist nicht Teil der Staatsangehörigkeitsreform.
Die Transparenz von Abläufen in Regierung und Parlament sowie zwischen den Instanzen ist ein wichtiger Faktor, damit Bürgerinnen und Bürger auf politische Prozesse Einfluss nehmen können.
Länder wie Hamburg und Berlin machen es vor und haben ihre Einwanderungsbehörden zentralisiert, bzw. arbeiten derzeit an der Umsetzung. So können Anträge schneller und effizienter bearbeitet werden.