Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von M. J. •

Grundsätzlicher Ablauf von Gesetztesreformen

Sehr geehrte Herr Demir,

Vielen Dank erstmal für Ihre Beantwortungen der Fragen, Sie sind wirklich ein gutes Beispiel für einen Politiker der ein offenes Ohr für die Bürger dieses Landes hat.

Nun zu meiner Frage, können Sie mir bitte einmal den Ablauf und die einzelnen Instanzen, vom Entwurf eines Gesetzes bis zur endgültigen Freigabe und Inkrafttreten eines Gesetzes, aufführen.

Zum Beispiel anhand des neuen Einbürgerungsgesetz

M. J.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,

danke für Ihre Frage.

Die Transparenz von Abläufen in Regierung und Parlament sowie zwischen den Instanzen ist ein wichtiger Faktor, damit Bürgerinnen und Bürger auf politische Prozesse Einfluss nehmen können.

Der gesamte Prozess von der Erarbeitung eines Gesetzes durch die Bundesregierung bis hin zum Inkrafttreten ist aus meiner Sicht sehr ausführlich und gut auf der Website des Deutschen Bundestags erläutert: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468

Ergänzend sollte man noch hinzufügen, dass bereits während der Erarbeitung eines Gesetzes durch die Bundesregierung einige Etappen durchlaufen werden, bis es vom ersten Entwurf zum Kabinettsbeschluss und der Zuleitung an den Bundestag kommt.

Die meisten Gesetze basieren auf einer Vereinbarung zwischen den regierenden Parteien im Koalitionsvertrag. Hier sind die wesentlichen Ziele einer Reform skizziert, meistens jedoch noch nicht die Details. Das verantwortliche Ministerium erstellt dann einen Zeitplan für die Vielzahl der Vorhaben im eigenen Arbeitsbereich. Hinzu kommen natürlich Vorhaben, die erst während der Regierungszeit absehbar werden – wie zum Beispiel die Energiepreisbremsen im letzten Jahr. Wenn das jeweilige Vorhaben ansteht, wird der sogenannte Referentenentwurf erarbeitet, der öffentlich zugänglich gemacht wird (für innenpolitische Vorhaben beispielsweise hier: https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/gesetzgebungsverfahren-formular.html). Zu diesem Entwurf nehmen die Bundesländer und relevante Verbände Stellung. Auch die Verbände-Stellungnahmen werden in der Regel veröffentlicht. Nach Sichtung aller Rückmeldung und den entsprechenden Absprachen zwischen dem federführenden Ministerium und den anderen Bundesministerien wird das Gesetzesvorhaben im Kabinett – also dem Gremium aller Bundesminister:innen – beschlossen. 

Anschließend kommt es zu den auf der oben genannten Website ausgeführten parlamentarischen Beratungen, also u.a. zur sogenannten 1. Lesung (der Debatte zum Kabinettsbeschluss zwischen allen Parteien im Plenum), zu den Berichterstatter-Gesprächen (das sind die Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen), zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss und letztendlich zur 2. und 3. Lesung im Plenum mit der abschließenden Abstimmung. Über das Inkrafttreten wird genauso zwischen den beteiligten Abgeordneten verhandelt wie über den sonstigen Inhalt.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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