Ich lebe seit fast 22 Jahren in Deutschland und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Soweit ich weiß, wird demnächst ein neues Gesetz zur Annahme der Staatsbürgerschaft in Kraft treten.
Meine in Deutschland geborene Tochter besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie ist jetzt 20 Jahre alt. Kann ich nach dem neuen Gesetz automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, oder muss ich einen obligatorischen Test bestehen?
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Nachricht.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag, nicht automatisch.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, so müssen Sie u.a. Deutschkenntnisse auf dem B1-Niveau vorweisen sowie einen Einbürgerungstest bestehen. In Anerkennung ihrer Lebensleistung wird Angehörigen der sogenannten Gastarbeitergeneration (BRD) einschließlich der sogenannten Vertragsarbeitnehmer (DDR) die Einbürgerung erleichtert, indem das nachzuweisende Sprachniveau auf mündliche Kenntnisse beschränkt und ein Einbürgerungstest nicht mehr verlangt wird.
Wenden Sie sich gerne an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene in Ihrer Kommune. Dort werden weitere Fragen zu Ihrem konkreten Fall beantwortet.
Ihnen alles Gute und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir