
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten generell ermöglicht
©Max Neudert
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten generell ermöglicht
Wir müssen hier unterscheiden zwischen anerkannt Staatenlosen und Menschen mit ungeklärter Identität. Für anerkannt Staatenlose gibt es bereits ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden wir dies ändern und doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglichen.
Da ein Elternteil eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie eine doppelte Staatsangehörigkeit haben.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Anerkennung des Abschlusses aus dem Herkunftsland eine der wichtigsten Hürden ist, die Menschen daran hindern, nach der Einwanderung in Deutschland Fuß zu fassen.
Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen: