An welche Stelle kann ich mich wenden, um eine Berücksichtigung im neuen Gesetzesentwurf zu erbeten?
Sehr geehrter Herr Demir,
in dem nun vorgestellten Entwurf fehlen nach wie vor auch bisher schon nicht bedachte Sonderkonstellationen.
Ich bin Vormund einer seit 2017 bei mir untergebrachten Dauerpflegetochter (geb. 2015) deren Eltern das Sorgerecht in D entzogen wurde und die wieder in ihrem Herkunftsland wohnen, da ihr Asylantrag erfolglos war. Meine Pflegetochter wurde hier in Deutschland geboren, von den leiblichen Eltern aber nicht im Konsulat registriert, so daß sie als staatenlos gilt (alle bisherigen Bemühungen, über eine vom Konsulat vorgeschlagene Anwältin, eine Geburtsurkunde und damit eine Staatsangehörigkeit zu erhalten, blieben bisher erfolglos).
Meine PT besitzt einen Aufenthaltstitel und einen grauen Reiseausweis für Ausländer, aber bisher - und wohl auch zukünftig - keine Möglichkeit, eingebürgert werden zu können.
An welche Stelle kann ich mich wenden, um eine Berücksichtigung im neuen Gesetzesentwurf zu erbeten?
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich mit diesem Fall an mich wenden. Das ist sehr hilfreich für die weiteren anstehenden Beratungen.
Gerne können Sie mit unter hakan.demir@bundestag.de einen ausführlicheren Sachstand senden.
Ich stehe auch mit der Organisation statefree im engen Kontakt, die solche Fälle weiter verfolgt. Gerne können Sie sich auch dort melden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir